Besonderes elektronisches Behördenpostfach (BeBPo)
Auf der Grundlage der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und weiterer gesetzlicher Regelungen sind alle Kommunen verpflichtet, ab dem 1.1.2022 Schriftstücke und Anträge elektronisch einzureichen und auch Antworten elektronisch empfangen zu können. Hierzu kann das sogenannte „besondere elektronische Behördenpostfächer (beBPo)“ beantragt und eingerichtet werden.
Die SIT bietet hierfür das Mentana-Gateway des Herstellers FP Digital, früher Mentana Claimsoft, an um die Kommunikation mit der Justiz im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs verbandseinheitlich zu führen. Die Kosten der Basisnutzung werden über die Verbandsumlage finanziert.
Dieses Produkt kann bestellt werden, wenn Sie Verbandsmitglied der SIT sind. Falls Sie kein Verbandsmitglied der SIT sein sollten, ist es erforderlich, dass Ihr E-Mail-System die SIT als SMTP-Provider in das Internet nutzt.
Dieses Produkt kann bestellt werden, wenn Sie Verbandsmitglied der SIT sind. Falls Sie kein Verbandsmitglied der SIT sein sollten, ist es erforderlich, dass Ihr E-Mail-System die SIT als SMTP-Provider in das Internet nutzt.
Am Ende des Bestellprozesses werden Sie gebeten, die Anlage "Auftragsdokument_BeBPo.pdf" unterschrieben wieder hochzuladen. Auf diese Weise wird das Angebot in einen Auftrag umgewandelt.