Bestellformular iWAN Home Fernwartung

  1. In Ihrer Hauptverwaltung oder einer Ihrer Außenstellen, welche an das SIT Verbandsnetz angeschlossen ist, wurde durch einen Hersteller bzw. externen Dienstleister (beides nachfolgend Fremdfirma genannt) eine Anwendung oder ein System installiert. Diese Anwendung bzw. dieses System ist innerhalb Ihres lokalen Netzwerks erreichbar. Zwecks Wartung und Pflege der Anwendung oder zur Unterstützung bei der Administration von dem System haben Sie einen Wartungsvertrag mit der Fremdfirma abgeschlossen. Sie möchten den Mitarbeitern der Fremdfirma über deren PC oder Laptop den netzwerktechnischen Zugriff auf die Anwendung bzw. das System bei Ihnen ermöglichen.

     
  2. Das Produkt der Südwestfalen-IT (nachfolgend SIT genannt) bietet die Lösung für einen restriktiven Zugriff auf Ziele im Verbandsnetz für Fremdfirmen.an. Das Produkt der SIT bietet eine umfassende Funktionalität mit einer MFA an, die von der SIT als Managed Service bereitgestellt wird. Dem Mitarbeiter der Fremdfirma wird somit ermöglicht mit dem PC oder Laptop über beliebige Internetzugänge eine VPN-Verbindung zum zentralen VPN-Gateway der SIT herstellen zu können. Über diese VPN-Verbindung erhält der Mitarbeiter der Fremdfirma die Möglichkeit auf dedizierte Ziele im SIT Verbandsnetz zugreifen zu können.

     
  3. Hinweis: Der Netzverbund der SIT sowie der daran angeschlossenen Verwaltungen wird als abgeschlossenes Netzwerk betrieben (SIT Verbandsnetz). Sowohl Schnittstellen zu anderen Netzen als auch die Einbringung von externen Rechnersystemen werden aus Gründen der Sicherheit nur restriktiv ermöglicht, um den Schutz der Einzelnetze sowie des Netzverbundes gewährleisten zu können. Insbesondere die Einbringung externer, unbekannter Rechnersysteme bedeutet ein potentielles Risiko. Über derartige Systeme können bewusst oder unbewusst Daten ausgespäht oder Schadcode eingeschleust werden, ohne dass die im Netzverbund bestehenden Sicherheitsmechanismen an den Netzübergängen zu Drittnetzen und -systemen hiervon Kenntnis oder hierauf Zugriff erhalten.

     
  4. => aus diesem Grund ist der Abschluss einer Fernwartungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Fremdfirma obligatorisch. Bitte reichen Sie uns diese Fernwartungsvereinbarung mit Beauftragung des iWAN Home Fernwartungszuganges am Ende dieses Formulars bitte mit ein.
Bei den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.

Angaben zum Fernwarter:

Angaben zum V-PKI-Zertifikat

HINWEIS

Bitte tragen Sie in das nachstehende Feld den Common Name (CN) des VPKI-Zertifikates für den Fernwarter ein. VPKI-Zertifikate für Fernwarter sind spezielle VPKI-Zertifikate. Sie können nicht irgendein beliebiges VPKI-Zertifikat für die Fernwartung nehmen. Damit Ihr Fernwarter später Zugriff auf die benötigten Services erhält muss für diesen ein VPKI-Zertifikat mit dem Namen „iWAN-HOME-FERNWARTUNG“ in der Organisationseinheit II beantragt worden sein.

IP-Kommunikation, sowie Zugriffsziele und -Ports (Auf welche Ziele und über welches Protokoll muss der Fernwarter auf Ihre Anwendung oder Systeme zugreifen?)

i. Dienste/(Fach-)Anwendungen: Auf welche Anwendung(en) bzw. System(e) darf die Fremdfirma bei Ihnen im Netzwerk Zugriff erhalten?

ii. IP-Kommunikation: Bitte geben Sie die IP-Adressen, URLs und Ports an, unter welchen die Anwendung bzw. das System erreichbar ist.

Anwendung / System 1:

Anwendung / System 2:

Anwendung / System 3:

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Leistungsentgelte:

a. Einmalig: 50,00 € netto
b. Monatlich: 9,51 € netto
c. Feste Mindestlaufzeit: 12 Monate

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Datei-Upload für die Fernwartungsvereinbarung
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Kündigungsfristen:
Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich die Laufzeit automatisch und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden.

Auftragsmodalitäten:
Eigene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.Ä. des Auftraggebers, die dem Schriftverkehr hinzugefügt werden, wirken nicht auf dieses Angebot und bleiben daher unbeachtlich.

Unsere aktuellen, allgemeinen Angebots- und Auftragsmodalitäten finden Sie "hier".

Es gelten die Service Level Agreements in der aktuell gültigen Fassung, die Sie "hier" finden.
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