Bestellformular iWAN Home Fernwartung
- In Ihrer Hauptverwaltung oder einer Ihrer Außenstellen, welche an das SIT Verbandsnetz angeschlossen ist, wurde durch einen Hersteller bzw. externen Dienstleister (beides nachfolgend Fremdfirma genannt) eine Anwendung oder ein System installiert. Diese Anwendung bzw. dieses System ist innerhalb Ihres lokalen Netzwerks erreichbar. Zwecks Wartung und Pflege der Anwendung oder zur Unterstützung bei der Administration von dem System haben Sie einen Wartungsvertrag mit der Fremdfirma abgeschlossen. Sie möchten den Mitarbeitern der Fremdfirma über deren PC oder Laptop den netzwerktechnischen Zugriff auf die Anwendung bzw. das System bei Ihnen ermöglichen.
- Das Produkt der Südwestfalen-IT (nachfolgend SIT genannt) bietet die Lösung für einen restriktiven Zugriff auf Ziele im Verbandsnetz für Fremdfirmen.an. Das Produkt der SIT bietet eine umfassende Funktionalität mit einer MFA an, die von der SIT als Managed Service bereitgestellt wird. Dem Mitarbeiter der Fremdfirma wird somit ermöglicht mit dem PC oder Laptop über beliebige Internetzugänge eine VPN-Verbindung zum zentralen VPN-Gateway der SIT herstellen zu können. Über diese VPN-Verbindung erhält der Mitarbeiter der Fremdfirma die Möglichkeit auf dedizierte Ziele im SIT Verbandsnetz zugreifen zu können.
- Hinweis: Der Netzverbund der SIT sowie der daran angeschlossenen Verwaltungen wird als abgeschlossenes Netzwerk betrieben (SIT Verbandsnetz). Sowohl Schnittstellen zu anderen Netzen als auch die Einbringung von externen Rechnersystemen werden aus Gründen der Sicherheit nur restriktiv ermöglicht, um den Schutz der Einzelnetze sowie des Netzverbundes gewährleisten zu können. Insbesondere die Einbringung externer, unbekannter Rechnersysteme bedeutet ein potentielles Risiko. Über derartige Systeme können bewusst oder unbewusst Daten ausgespäht oder Schadcode eingeschleust werden, ohne dass die im Netzverbund bestehenden Sicherheitsmechanismen an den Netzübergängen zu Drittnetzen und -systemen hiervon Kenntnis oder hierauf Zugriff erhalten.
- => aus diesem Grund ist der Abschluss einer Fernwartungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Fremdfirma obligatorisch. Bitte reichen Sie uns diese Fernwartungsvereinbarung mit Beauftragung des iWAN Home Fernwartungszuganges am Ende dieses Formulars bitte mit ein.