Bestellformular - SIT remote access

Das Produkt SIT remote access ist ausschließlich für SIT-Verbandsmitglieder.

Rechnungsanschrift:
Bei den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.
IT-Verantwortliche/r:
(der/die direkte Ansprechpartner/in für die technische Umsetzung bei Ihnen im Haus)
Kosten:
Ab dem 01.01.2022 werden die Betriebskosten über die Verbandsumlage abgerechnet. Das Nutzungsentgelt für einen Endanwender beträgt 54,71 € pro Jahr und muss kostenpflichtig bei der SIT bestellt werden.
Vertragslaufzeit:
Die vertraglichen Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit beginnt ab Bereitstellung des Services und wird ab dem Ersten des Folgemonats abgerechnet. Sofern der Vertrag von keiner Vertragspartei frist- und formgerecht gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils 12 Monate.

Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Besteller sichert zu, im Namen und im Auftrag der angegebenen Behörde und im Rahmen seiner Vertretungsmacht zu handeln.

Auftragsmodalitäten:
Eigene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.Ä. des Auftraggebers, die dem Schriftverkehr hinzugefügt werden, wirken nicht auf dieses Angebot und bleiben daher unbeachtlich.

Unsere aktuellen, allgemeinen Angebots- und Auftragsmodalitäten finden Sie "hier".

Es gelten die Service Level Agreements in der aktuell gültigen Fassung, die Sie "hier" finden.

Umsatzsteuerklausel:

1. Nach einvernehmlicher Auffassung der Vertragsparteien erfüllen die in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 Umsatzsteuergesetz. Daher wird keine Umsatzsteuer erhoben. Das Mitglied bestätigt, dass die von SIT empfangenen Leistungen im vollen Umfang steuerkonform gem. § 4 Nr. 29 UStG einsetzt (eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach den Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 von der Steuer befreit ist).

2. Sollten die zuständigen Finanzbehörden entgegen der einvernehmlichen Auffassung der Parteien gleichwohl der Ansicht sein, dass eines (oder mehrere) der in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte ganz, teilweise oder mit einem höheren Anteil der Umsatzsteuer unterliegen, weil die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nicht gegeben sind, hat der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerbaren und -pflichtigen Kaufpreis(teil) zu zahlen, und zwar Zug-um-Zug gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des § 14 UStG durch die SIT.

3. Sofern und soweit die Steuerpflicht den Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen der SIT ermöglicht, mindert der daraus erwachsende wirtschaftliche Vorteil das nach dieser Vereinbarung vom Käufer zu entrichtende Entgelt in gleicher Höhe. Die Entgeltminderung tritt erst ein, wenn und soweit der Verkäufer die Vorsteuer tatsächlich geltend gemacht hat und dieser Vorsteueranspruch von den Finanzbehörden nicht bestritten wird.

4. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für die Umsatzsteuer des maßgebenden Zeitraums eintritt.

5. Das Mitglied verpflichtet sich, eine nicht steuerkonforme Verwendung i.S. von § 4 Nr. 29 UStG oder eine geänderte Quote der nichtsteuerkonformen Verwendung, SIT unverzüglich mitzuteilen.