Bestellformular - SIT Videokonferenzlösung

Das Produkt SIT Videokonferenzlösung ist ausschließlich für SIT-Verbandsmitglieder.

Nach Zustimmung durch die Beratungsgruppen Nord/Süd wird Zoom nicht mehr als Teil der SIT Videokonferenzlösung angeboten

 

Die mit einem Sternchen (*) markierten Felder sind Pflichtfelder, bei den fett hervorgehobenen Textpassagen handelt es sich um Links.

Rechnungsanschrift:
IT-Verantwortliche/r:
(der/die direkte Ansprechpartner/in für die technische Umsetzung bei Ihnen im Haus)
Kosten:
Das Nutzungsentgelt (inkl. Grundkosten) für einen lizensierten Benutzer beträgt 20,51 € zzgl. MwSt.
Ein lizensierter Benutzer kann Meetings erstellen und übernimmt die Rolle des Moderators, die er im Meeting auch anderen Teilnehmern zuteilen kann. Diese Lizenz darf weder übertragen noch von einer anderen Person genutzt werden.
Sollten Sie zu dem erhaltenen Angebot eine interne vorgangsspezifische Kennzeichnung verwenden, beispielsweise eine Bestellnummer, dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese Information auf den Rechnungen zu dem jeweiligen Angebot mit aufzuführen. Bitte tragen Sie diese Nummer in das Textfeld "Ihre Referenz" ein. Sofern Sie E-Rechnungen von uns erhalten, wird diese Nummer im Feld BT-13 ausgewiesen.
Bei einer Erstbestellung von Cisco Webex muss die "Beitrittserklärung zur Auftragsvereinbarung", welche Sie auf der Produktseite "SIT Videokonferenzsystem" im Kunden-WIKI finden, unterzeichnet über den Dateiupload eingereicht werden. Erst nach Prüfung der Beitrittserklärung können wir die Ersteinrichtung vornehmen. Die Ersteinrichtung von Cisco Webex kann bis zu vier Wochen sowie die Nachbestellung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Bei weiteren Lizenznachbestellungen benötigen wir dieses Dokument nicht.
Vertragslaufzeit:
Die vertraglichen Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt ab Bereitstellung des Services und wird ab dem Ersten des Folgemonats abgerechnet. Sofern der Vertrag von keiner Vertragspartei frist- und formgerecht gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils 12 Monate.

Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Besteller sichert zu, im Namen und im Auftrag der angegebenen Behörde und im Rahmen seiner Vertretungsmacht zu handeln.

Auftragsmodalitäten:
Eigene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.Ä. des Auftraggebers, die dem Schriftverkehr hinzugefügt werden, wirken nicht auf dieses Angebot und bleiben daher unbeachtlich.
Unsere aktuellen, allgemeinen Angebots- und Auftragsmodalitäten finden Sie "hier".

Es gelten die Service Level Agreements in der aktuell gültigen Fassung, die Sie "hier" finden.

Umsatzsteuerklausel:

1. Nach einvernehmlicher Auffassung der Vertragsparteien erfüllen die in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 Umsatzsteuergesetz. Daher wird keine Umsatzsteuer erhoben. Das Mitglied bestätigt, dass die von SIT empfangenen Leistungen im vollen Umfang steuerkonform gem. § 4 Nr. 29 UStG einsetzt (eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach den Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 von der Steuer befreit ist).

2. Sollten die zuständigen Finanzbehörden entgegen der einvernehmlichen Auffassung der Parteien gleichwohl der Ansicht sein, dass eines (oder mehrere) der in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte ganz, teilweise oder mit einem höheren Anteil der Umsatzsteuer unterliegen, weil die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nicht gegeben sind, hat der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerbaren und -pflichtigen Kaufpreis(teil) zu zahlen, und zwar Zug-um-Zug gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des § 14 UStG durch die SIT.

3. Sofern und soweit die Steuerpflicht den Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen der SIT ermöglicht, mindert der daraus erwachsende wirtschaftliche Vorteil das nach dieser Vereinbarung vom Käufer zu entrichtende Entgelt in gleicher Höhe. Die Entgeltminderung tritt erst ein, wenn und soweit der Verkäufer die Vorsteuer tatsächlich geltend gemacht hat und dieser Vorsteueranspruch von den Finanzbehörden nicht bestritten wird.

4. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für die Umsatzsteuer des maßgebenden Zeitraums eintritt.

5. Das Mitglied verpflichtet sich, eine nicht steuerkonforme Verwendung i.S. von § 4 Nr. 29 UStG oder eine geänderte Quote der nichtsteuerkonformen Verwendung, SIT unverzüglich mitzuteilen.
Hiermit bestätigen wir, dass wir den Hinweis zum "Verhaltenskodex" zur Kenntnis genommen haben.
Hiermit bestätigen wir, dass wir den Hinweis zu den "sensiblen Anwendungsfällen" zur Kenntnis genommen haben.