Bestellformular - MDM SIT

Unter einem Mobile Device Management (MDM)-System versteht man die softwaregestützte Verwaltung von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets im Unternehmenskontext. Ein MDM-System eröffnet die Kontrolle und Absicherung von mobilen Anwendungen und deren Daten sowie die Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien auf den verwalteten mobilen Endgeräten. Die SIT bietet eine MDM-Lösung für das Management von mobilen Endgeräten (Mobile Devices) an. Das Management der einzelnen Endgeräte erfolgt durch den Kunden.


Die Details des Leistungsumfanges und der -abgrenzung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie im Kunden-Wiki finden können:

https://wiki.intra.kommunale.it/index.php/SIT_Mobile_Device_Management#Leistungsbeschreibung

 

Das SIT-MDM ist auch für Nicht-Verbandskunden (GmbH) bestellbar und ist in diesem Fall steuerpflichtig.

Die Leistungsbeschreibung können Sie HIER herunterladen.

Bestellformular
Rechnungsanschrift:
IT-Verantwortlicher (Mitarbeiter, der das MDM verwaltet und aktiviert). Dieser Mitarbeiter ist der direkte Ansprechpartner der SIT und erhält weitere Informationen zum Ablauf per Mail bzw. Anruf (evtl. auch am Wochenende):
Wenn Sie bereits Kunde des vorherigen Produktes "Mobile Device Management" oder "Airwatch" sind und auf das neue Produkt "MDM SIT" wechseln möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Feld aus.

Mit Absenden des Formulars erteilen Sie der SIT den Auftrag zur Freischaltung des Zugangs auf die neue MDM-Plattform. Die Registrierung eines mobilen Endgerätes kostet Sie:

  • Einmaliges Lizenznutzungsentgelt für neue Endgeräte: EUR 86,11 / Gerät
  • Betrieb/Support/Wartung (periodisch): EUR 11,63 / Gerät pro Monat

Mit der Registrierung weiterer Endgeräte erwerben Sie automatisch Nutzungslizenzen zu den oben genannten Konditionen.
Diese Lizenzen werden Ihrem persönlichen Kontingent hinzugefügt und können geräteunabhängig eingesetzt werden. Die Abrechnung des Kontingents an Lizenzen erfolgt quartalsweise. Eine Reduzierung des aufgebauten Lizenzkontingents bedarf der schriftlichen Kündigung durch den Kunden.


Für die Ersteinrichtung des neuen "MDM SIT" ist ein Workshop-Termin obligatorisch. Dieser ist kostenpflichtig (Zusätzlich zu den oben genannten Preisen).

Bitte wählen Sie eine der nachstehenden Workshop-Optionen:

Allgemeine Hinweise:


DEP
Die Südwestfalen-IT empfiehlt die Registrierung beim Apple Business Manager zur Nutzung des Device Enrollment Programs (DEP).


citkoMarket
Zur Anschaffung weiterer Geräte können Sie unsere Beschaffungsplattform citkoMarket nutzen, besuchen Sie dazu www.citkomarket.de


Mindestvoraussetzungen
Mit Annahme dieses Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme an einem MDM-Workshop (bei Erstbestellung). Die Workshopteilnahme ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der MDM-Lösung. Zur Terminvereinbarung wird Sie Ihr Ansprechpartner bei der SIT kontaktieren. Bitte bearbeiten Sie die folgende Checkliste und halten Sie die Ergebnisse für den Workshop-Termin bereit:
Checkliste MDM-Inbetriebnahme


Vertragslaufzeiten
Die vertraglichen Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt ab Bereitstellung, spätestens zum ersten des Folgemonats nach Lieferung. Sofern der Vertrag von keiner Vertragspartei gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils 12 Monate.


Kündigungsfristen
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien 3 Monate zum Laufzeitende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.



Umsatzsteuerklausel:

1. Nach einvernehmlicher Auffassung der Vertragsparteien erfüllen die in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 Umsatzsteuergesetz. Daher wird keine Umsatzsteuer erhoben. Das Mitglied bestätigt, dass die von SIT empfangenen Leistungen im vollen Umfang steuerkonform gem. § 4 Nr. 29 UStG einsetzt (eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach den Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 von der Steuer befreit ist).

2. Sollten die zuständigen Finanzbehörden entgegen der einvernehmlichen Auffassung der Parteien gleichwohl der Ansicht sein, dass eines (oder mehrere) der in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte ganz, teilweise oder mit einem höheren Anteil der Umsatzsteuer unterliegen, weil die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nicht gegeben sind, hat der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerbaren und -pflichtigen Kaufpreis(teil) zu zahlen, und zwar Zug-um-Zug gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des § 14 UStG durch die SIT.

3. Sofern und soweit die Steuerpflicht den Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen der SIT ermöglicht, mindert der daraus erwachsende wirtschaftliche Vorteil das nach dieser Vereinbarung vom Käufer zu entrichtende Entgelt in gleicher Höhe. Die Entgeltminderung tritt erst ein, wenn und soweit der Verkäufer die Vorsteuer tatsächlich geltend gemacht hat und dieser Vorsteueranspruch von den Finanzbehörden nicht bestritten wird.

4. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für die Umsatzsteuer des maßgebenden Zeitraums eintritt.

5. Das Mitglied verpflichtet sich, eine nicht steuerkonforme Verwendung i.S. von § 4 Nr. 29 UStG oder eine geänderte Quote der nichtsteuerkonformen Verwendung, SIT unverzüglich mitzuteilen.